A'proPOS ein Produkt derHB Concepts GmbH

Finanzamt

Eine Kasse muss
sich prüfen lassen.

TSE, DSFinV-K, DFKA-Taxonomie, GoBD, Kassenmeldung und die Übergabe an die Kanzlei — gebaut für die deutschen Vorgaben, damit eine Kassennachschau ein Vormittag wird und kein Problem.

01 Apropos Pflicht — was das Gesetz verlangt

Sechs Dinge, an denen eine Kasse gemessen wird

Nicht die Software ist konform, sondern der Betrieb. Die Software kann aber dafür sorgen, dass der Betrieb es sein kann — oder eben nicht.

Technische Sicherheitseinrichtung

§ 146a AO verlangt für jedes elektronische Aufzeichnungssystem eine vom BSI zertifizierte TSE. Sie signiert jeden Vorgang.

Belegausgabepflicht

Ein Beleg muss angeboten werden. Ob der Kunde ihn mitnimmt, ist seine Sache.

DSFinV-K

Die Ausleitung, die der Prüfer im Laden verlangt — in genau der Form, die seine Prüfsoftware liest.

Unveränderbarkeit nach GoBD

Aufzeichnungen dürfen nicht nachträglich änderbar sein, ohne dass es auffällt.

Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO

Kassen sind dem Finanzamt zu melden — mit Seriennummer und Datum der Inbetriebnahme. Eine Außerbetriebnahme ebenso.

Aufbewahrung zehn Jahre

Nach § 147 AO, maschinell auswertbar. Ein Ordner mit Z-Berichten genügt nicht.

02 Apropos Nachweis — was A’proPOS dafür tut

Neun Punkte, alle gebaut

TSE angebunden, zweifach

EFSTA-EFR im Laden oder fiskaly als Cloud-TSE; beide signieren echt mit ecdsa-plain-SHA256. Eine Sicherheitseinrichtung bedient alle Ihre Kassen, jede mit eigener Kennung in der Signatur — am Gerät nachgemessen. Bei uns kostet sie 9 € je Kasse und Monat, mit Anbindung, Einrichtung und Überwachung.

DSFinV-K nach Spezifikation

Dateinamen und Spalten stammen aus der Spezifikation der Finanzverwaltung. Genau daran scheitern selbstgebaute Ausleitungen.

DFKA-Taxonomie 2.2.0

Eine JSON-Datei je Kassenabschluss — das Format, das die Kanzlei erwartet.

Übergabe an die Kanzlei

Monatlich oder täglich, von selbst, immer ein abgeschlossener Zeitraum.

DATEV-Buchungsstapel

EXTF 700, 125 Spalten, Windows-1252 — an einer echten Beispieldatei nachgebaut. Kein BU-Schlüssel, weil die Erlöskonten der Standardkontenrahmen Automatikkonten sind und die Steuer sonst doppelt entsteht.

Belegjournal mit Hashkette

Jeder Beleg hängt am vorigen, Z-Berichte werden eingefroren und mitverkettet. Eine fortlaufende Nummer allein merkt nicht, wenn jemand nachträglich etwas ändert.

Zählung in Stückelung

Scheine und Münzen einzeln, die Summe rechnet die Kasse. Daran hängt die Kassensturzfähigkeit — der erste Griff bei einer Nachschau.

Verfahrensdokumentation als Dokument

Erzeugt aus Ihrer laufenden Installation, mit Ihren Kassen, Ihrer TSE, Ihren Schnittstellen und der § 146a-Mitteilung. Jede erzeugte Fassung steht mit Zeitpunkt und SHA-256-Streuwert im Änderungsprotokoll.

Tageslosung statt hunderttausend Buchungen

Je Kasse und Steuersatz, mit fester Belegnummer. Unbare Zahlungen laufen auf das Geldtransitkonto, sonst stimmt der Kassenbestand nie.

03 Apropos Verwechslung — DSFinV-K oder Taxonomie?

Zwei Formate, zwei Empfänger

Beide beschreiben denselben Sachverhalt und sind aufeinander abgestimmt. Dass in der DSFinV-K ein Feld TAXONOMIE_VERSION heißt, meint die DSFinV-K-Version — nicht diese Taxonomie. Wer „wir haben DSFinV-K“ sagt, hat die Taxonomie damit nicht.

DSFinV-KDFKA-Taxonomie
für wenden Prüfer im Ladenden Steuerberater
FormCSV-Dateien im ArchivJSON, eine Datei je Kassenabschluss
wann verlangtKassennachschau, Außenprüfungmonatliche Übergabe an die Kanzlei

Beide entstehen bei uns aus derselben Quelle — Kassenabschluss, Steuerschlüssel, Zahlarttyp und Kassenkennung kommen aus denselben Stellen. Zwei eigene Einordnungen wären zwei Wahrheiten, und der Unterschied fiele erst auf, wenn ein Prüfer beide nebeneinanderlegt.

04 Apropos Nachschau — der Prüfer steht im Laden

Was Sie in zehn Minuten vorlegen

Eine Kassennachschau nach § 146b AO kommt unangekündigt, oft mitten im Geschäft.

  1. DSFinV-K-Ausleitung als ZIP für den gewünschten Zeitraum.
  2. Z-Berichte mit Kettenprüfung — ein Klick zeigt, dass kein Abschluss nachträglich verändert wurde.
  3. Verfahrensdokumentation und Kassenbuch aus dem Back Office.
  4. Auf jedem Beleg stehen Seriennummer, Signaturzähler und Zeit der TSE.

04b Apropos 2027 — was sich ändert und was Sie dafür tun müssen

Drei Stichtage, und keiner davon kostet Sie Arbeit

Die Zweite Änderungsverordnung zur Kassensicherungsverordnung gilt seit dem 1. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 10). Dazu kommen die E-Rechnung und die Bargeldobergrenze. Alles davon ist in A’proPOS gebaut — und Sie können es im Back Office unter Nachweise → Vorschriften an Ihren eigenen Daten nachmessen, statt es uns zu glauben.

Signaturzähler und Prüfwert — seit 1.2.2026

Die Verordnung nennt beide jetzt ausdrücklich unter den Angaben, die manipulationssicher zu protokollieren sind. Sie stehen bei uns auf dem Bon, im QR-Code, in der DSFinV-K und in der Taxonomie.

Der Beleg darf in der E-Rechnung stecken — seit 1.2.2026

Neu in § 6: Enthält die E-Rechnung die Belegangaben, ersetzt sie den Bon. Entsteht die Rechnung aus einem Kassenbeleg, schreibt A’proPOS die Angaben als Bemerkung mit dem Betreffcode REG in XRechnung und ZUGFeRD. Ihr Firmenkunde bekommt ein Dokument statt zwei.

E-Rechnung ab 1.1.2027

Wer 2026 mehr als 800.000 € Umsatz macht, muss ab Januar 2027 strukturierte Rechnungen an Firmenkunden ausstellen; ab 2028 alle. XRechnung und ZUGFeRD nach EN 16931 kommen bei uns aus jeder Rechnung, mit Vorabprüfung.

Bargeld höchstens 10.000 € ab 10.7.2027

Die EU-Geldwäscheverordnung verbietet höhere Barzahlungen im gewerblichen Verkehr. Die Kasse kennt die Grenze mit Stichtag: vorher ein Hinweis, danach eine Abweisung.

Entwurf: Kassenpflicht ab 100.000 € Umsatz

Der Referentenentwurf des BMF vom 7. August 2026 sieht sie ab 1.1.2028 vor. Beschlossen ist das nicht. Wer A’proPOS einsetzt, erfüllt sie mit dem, was ohnehin läuft.

Entwurf: elektronischer Beleg statt Papierbon

Ebenfalls geplant zum 1.1.2028, mit QR-Code oder NFC; der Ausdruck bleibt auf Verlangen. Den digitalen Bon mit QR, Teilen-Link und Mailversand gibt es bei uns seit 2026.

05 Apropos Einführung — so einfach geht es

Vom ersten Anruf bis zur ersten Kassennachschau

  1. TSE einrichten — für 9 € je Kasse und Monat, angebunden, eingerichtet und überwacht. Kein zweiter Vertrag, kein zweiter Ansprechpartner.
  2. Kassen melden — die Verfahrensdokumentation nennt Ihnen genau, was an das Finanzamt geht: Seriennummer, Tag der Inbetriebnahme, Anzahl der Kassen.
  3. Betriebsangaben ergänzen — zwölf kurze Fragen, die nur Ihr Betrieb beantworten kann. Danach ist die Dokumentation vollständig.
  4. Steuerberater verbinden — E-Mail der Kanzlei eintragen, und die Ausleitung geht monatlich von selbst hinaus.

Am schnellsten sehen Sie es selbst

Der Testzugang baut sich in etwa einer Minute auf — mit allen Modulen, auch denen, die Sie später vielleicht nicht buchen. Damit Sie nicht raten müssen.